Tarife Kasse und Privat
Alle Krankenkassenversicherten werden nach Abgabe der Heilmittelverordnung (Rezept vom Arzt in orange oder blau) über die Krankenkassen abgerechnet, egal ob gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert.Sie leisten nach der Fertigstellung der Verordnung (verordnete Behandlungsmenge ist erreicht) eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten + 10 € Verordnungsgebühr. Diese Rechnung erhalten Sie von der Praxis als Brief nach Hause oder in die Hand. Bezahlen können Sie per Überweisung oder bar. Danach erhalten Sie eine Quittung.
Beachten Sie die persönliche Belastungsgrenze oder legen Sie uns die Zuzahlungsbefreiung vor. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn wir es nicht vor Ihnen machen bei der Anmeldung.
Alle Privatversicherten und auch Privatversicherte mit Beihilfe zahlen für die Therapieeinheiten den 1,4-fachen Satz der Gebührenordnung für Therapeuten, hierüber erhalten Sie eine Kostenvereinbarung vor der Therapie. Klären Sie vor der Therapie die Kostenübernahme durch ihre Versicherung, bzw. prüfen Sie Ihren Vertrag, ob Sie Heilmittel erstattet bekommen und zu welchem Gebührensatz. Zeit für Diskussionen raubt uns die Zeit zum Arbeiten, Sie verstehen?
Der 1,4-fache Satz ist für Sie günstig, trotzdem gibt es bei den Versicherungen immer wieder Probleme bei der Erstattung dieser billigen Behandlungssätze. Aufgrund der Berufserfahrungen und Weiterbildungen und Fortbildungen und des dadurch erreichten Wissensstandes der angestellten Therapeutinnen in der Praxis sind wir berechtigt einen höheren Faktor als 1,4-fach abzurechnen. Darauf verzichte ich schon freiwillig, damit Sie Ihre Therapien erhalten, die dringend erforderlich sind.